Explosionsgefahren an Biogasanlagen: Leckagen-Beseitigung verringert Risiken

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Biogasanlagen produzieren Methan. Ein unsichtbares, brennbares Gas, dass vor allem beim Auftreten von Leckagen in bestimmten Mischverhältnisses mit Sauerstoff leicht entzündlich bzw. explosionsfähig ist. Der kritische Punkt wird erreicht bei den Bedingungen, die man auch als Explosionsdreieck bezeichnet. 

Kohlendioxid und Methan ist ein in Biogasanlagen gewissermaßen erwünschtes Gasgemisch, das beim Regel-Betrieb von Biogasanlagen entsteht. Das leichte und entzündliche Methan kann, sofern es zum Beispiel durch Leckagen an die Luft kommt, explosionsartig reagieren. Für Betreiber von Biogasanlagen ergibt sich hieraus ein nicht unerhebliches Risiko für Umfeld, Leib und Leben. Die Konzentration gilt als explosionsfähig wenn Methan ab einer Menge von 4,4 Volumenprozent vorliegt. Die Voraussetzungen sind normale Umgebungsluft und lediglich Funkenflug oder eine in der Nähe befindliche, offene Flamme. Unter diesen Umständen liegt ein Explosionsdreieck vor. Folglich muss dringend eine dieser Bedigungen abgeschafft werden, um mögliche Gefahrensituationen zu verhindern. Dazu sind allerdings Erfahrungen in technischen Wechselbeziehungen nötig sowie die Befolgung von sich ergebenden Anordnungen wie Explosionsschutzrichtlinien (BGR 104 Explosionsschutzregeln, TRBS 2152 gefährliche explosionsfähige Atmosphäre), sowie die Anwenderverantwortung RL 1999/92/EG-GefstoffV und BetrieSichV.

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